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Dieser Anhang gilt für Zusatzeinrichtungen, die an Typ B Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD) nach Abschnitt 1 angebaut oder in diese integriert werden. Diese Zusatzeinrichtungen erweitern die definierten Funktionen der RCDs. Diese Norm gilt nicht für Zusatzeinrichtungen, die zum Zweck der Auslösung der RCDs einen Auslösestrom über den Schutzleiter (PE) erzeugen. Ziel dieses Anhangs ist die Aufrechterhaltung der Schutzfunktion der RCDs, auch bei hier nicht näher beschriebener Funktion einer integrierten oder externen Zusatzeinrichtung. Zuständig ist das UK 541.3 "Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.
Dokument wurde ersetzt durch DIN VDE V 0664-420:2023-08; VDE V 0664-420:2023-08 .