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Vornorm [ZURÜCKGEZOGEN]

DIN V VDE V 0800-2-548:1999-10

VDE V 0800-2-548:1999-10

Elektrische Anlagen von Gebäuden - Teil 5: Auswahl und Errichtung von Betriebsmitteln - Hauptabschnitt 548: Erdung und Potentialausgleich für Anlagen der Informationstechnik (IEC 60364-5-548:1996)

Englischer Titel
Electrical installations of buildings - Part 5: Selection and erection of electrical equipment - Section 548: Earthing arrangements and equipotential bonding for information technology installations (IEC 60364-5-548:1996)
Ausgabedatum
1999-10
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
22
Verfahren
Vornorm
Berichtigungsinformation
Für die Anwendung des Abschnittes 548.7.2 dieser Vornorm, zweitletzter Absatz, mit dem Wortlaut "Leiter für den Potentialausgleich, die die Anforderungen für Schutzleiter erfüllen, müssen wie Schutzleiter nach 514.3.1 von IEC 60364-5-51 (1994) gekennzeichnet werden", wird entsprechend dem aktuellen Stand der Normung erläutert: Die vorstehend zitierte Aussage deckt sich zwar mit der Anforderung der Sicherheitsgrundnorm DIN EN 60446 (VDE 0198):1999-10, 3.3.2: "Die Zwei-Farben-Kombination Grün-Gelb muss zur Kennzeichnung des Schutzleiters und darf für keinen anderen Zweck angewendet werden". Diese Norm ersetzt den in IEC 60364-5-51 seit deren Ausgabe 1997 nicht mehr enthaltenen Abschnitt 514 (Kennzeichnung), worin unter 514.3.1 lediglich auf IEC 60446 verwiesen wurde. Hierin jedoch sind für Potenzialausgleichsleiter keine Farbkennzeichnungen festgelegt. Allerdings besteht zu der einleitend zitierten Festlegung der Vornorm ein Widerspruch zu der allgemein anerkannten Festlegung in DIN VDE 0800 Teil 2:1985-07, 4.2.4: "Potentialausgleichsleiter (...), die nach Abschnitt 4.2.2 oder 4.2.3 bemessen sind, dürfen grün-gelb gekennzeichnet sein." Im Hinblick darauf sowie auf einen im Zuge der laufenden Überarbeitung von IEC 60364-5-54:1980 + A1:1982 (veröffentlicht als DIN VDE 0100-540 (VDE 0100 Teil 540):1991-11) erreichten Zwischenstand (zurzeit IEC 64/1134/CDV:2001-03, seit dessen Vorläufer-Entwurf die Farbkennzeichnung gar nicht mehr erwähnt wird) empfiehlt das UK 712.2, bei Anwendung des einleitend zitierten Wortlautes der Vornorm den modifizierten deutschen Wortlaut wie folgt zugrunde zu legen: "Leiter für den Potentialausgleich, die auch die Anforderungen für Schutzleiter erfüllen müssen, sind abweichend von IEC 60446:1999, 3.3.2, wie Schutzleiter zu kennzeichnen."

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Für die Anwendung des Abschnittes 548.7.2 dieser Vornorm, zweitletzter Absatz, mit dem Wortlaut "Leiter für den Potentialausgleich, die die Anforderungen für Schutzleiter erfüllen, müssen wie Schutzleiter nach 514.3.1 von IEC 60364-5-51 (1994) gekennzeichnet werden", wird entsprechend dem aktuellen Stand der Normung erläutert: Die vorstehend zitierte Aussage deckt sich zwar mit der Anforderung der Sicherheitsgrundnorm DIN EN 60446 (VDE 0198):1999-10, 3.3.2: "Die Zwei-Farben-Kombination Grün-Gelb muss zur Kennzeichnung des Schutzleiters und darf für keinen anderen Zweck angewendet werden". Diese Norm ersetzt den in IEC 60364-5-51 seit deren Ausgabe 1997 nicht mehr enthaltenen Abschnitt 514 (Kennzeichnung), worin unter 514.3.1 lediglich auf IEC 60446 verwiesen wurde. Hierin jedoch sind für Potenzialausgleichsleiter keine Farbkennzeichnungen festgelegt. Allerdings besteht zu der einleitend zitierten Festlegung der Vornorm ein Widerspruch zu der allgemein anerkannten Festlegung in DIN VDE 0800 Teil 2:1985-07, 4.2.4: "Potentialausgleichsleiter (...), die nach Abschnitt 4.2.2 oder 4.2.3 bemessen sind, dürfen grün-gelb gekennzeichnet sein." Im Hinblick darauf sowie auf einen im Zuge der laufenden Überarbeitung von IEC 60364-5-54:1980 + A1:1982 (veröffentlicht als DIN VDE 0100-540 (VDE 0100 Teil 540):1991-11) erreichten Zwischenstand (zurzeit IEC 64/1134/CDV:2001-03, seit dessen Vorläufer-Entwurf die Farbkennzeichnung gar nicht mehr erwähnt wird) empfiehlt das UK 712.2, bei Anwendung des einleitend zitierten Wortlautes der Vornorm den modifizierten deutschen Wortlaut wie folgt zugrunde zu legen: "Leiter für den Potentialausgleich, die auch die Anforderungen für Schutzleiter erfüllen müssen, sind abweichend von IEC 60446:1999, 3.3.2, wie Schutzleiter zu kennzeichnen."

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