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Dieses Dokument ist anwendbar für Fachfirmen, die: - Planung, - Projektierung, - Montage, - Inbetriebsetzung, - Überprüfung, - Abnahme, - Übergabe, - Instandhaltung von: - Einbruchmeldeanlagen (EMA), - Überfallmeldeanlagen (ÜMA), - Gefahrenwarnanlagen sowie Sicherheitstechnik in Smart Home Anwendungen mit Einbruchmelde(EM)-Funktion (GWA) anbieten. Es beschreibt die nationalen Mindestanforderungen im Einklang mit bestehenden Nationalen und Internationalen Normen und anderen Anwendungsregeln. Werden diese Anforderungen erfüllt, kann der Schutz von Leben, Gesundheit und Sachwerten verbessert sowie kriminelle Handlungen wirksam erschwert oder verhindert werden. Unter kriminalpräventiven Gesichtspunkten muss die Technik zuverlässig sein, aber ebenso das zur Installation und Instandhaltung eingesetzte Personal, um zu verhindern, dass Tatgelegenheiten ausspioniert oder Angriffsstellen eingebaut werden. Es gibt folgende Einschränkungen im Anwendungsbereich: - Einbruchmeldeanlagen (EMA); - Überfallmeldeanlagen (ÜMA); - Gefahrenwarnanlagen sowie Sicherheitstechnik in Smart Home Anwendungen mit Einbruchmelde(EM)-Funktion (GWA). Bereiche für Anwendungsbeispiele sind zum Beispiel: - Einbruchmeldeanlagen (EMA); - Überfallmeldeanlagen (ÜMA).