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Informationen zu VG-Wort-Ausschüttungen

VG Wort Ausschüttungen

Die VG Wort vertritt die urheberrechtlichen Ansprüche der Autoren und Verlage und bietet jedem Urheber neben dem Verlagshonorar eine weitere Vergütungsmöglichkeit. Jeder Autor hat die Möglichkeit, Wahrnehmungsberechtigter bei der VG Wort zu werden, seine Werke anzumelden und in Folge an der jährlichen Ausschüttung teilzunehmen.

Seit Januar 2018 gilt eine neue Regelung bezüglich der Hauptausschüttung der VG Wort. Bisher wurden Urheber und Verlage im gleichen Maße an den Ausschüttungen beteiligt. Nach einem Urteil des BGH im Jahr 2016 und der damit verbundenen neuen Rechtsprechung wird der bisher an den Verlag ausgeschüttete Anteil nun zusätzlich zum Autorenanteil an den Urheber ausgezahlt.

Wir möchten Sie bitten, sich im Folgenden über die geltenden Regelungen zu informieren und die DIN Media als Partner an Ihrer Seite auch weiterhin an der VG-Wort-Ausschüttung zu beteiligen. Dies ist durch eine Zustimmung zur Verlagsbeteiligung oder eine Abtretungsvereinbarung (PDF) möglich – je nachdem, ob Sie bereits einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort geschlossen haben oder nicht. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie eine dieser Möglichkeiten nutzen würden.

Häufig gestellte Fragen zur VG Wort:
  • Nach dem Urheberrechtsgesetz muss für Nutzungen von urheberrechtlich geschützten Werken in aller Regel eine angemessene Vergütung gezahlt werden. Die VG Wort ist eine Verwertungsgesellschaft, die als nicht gewinnorientierter Verein agiert. Sie vertritt die urheberrechtlichen Ansprüche der Autoren und Verlage und handelt dabei treuhänderisch.

  • Sie haben die Möglichkeit, einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort abzuschließen. Die Mitgliedschaft ist kostenlos und bietet Ihnen neben dem Honorar des Verlages eine weitere Vergütungsmöglichkeit für Ihre Publikationen. Weitere Informationen.

  • Die Vergütungszahlungen werden durch den Verteilungsplan der VG Wort bestimmt. Die Ausschüttungspläne werden jährlich durch das Präsidium und den Verwaltungsrat der VG Wort definiert.

  • Die Meldung Ihrer Publikationen kann entweder in Papierform auf den von der VG Wort definierten Meldeformularen oder auf der Online-Plattform T.O.M. („Texte Online Melden“) der VG Wort erfolgen.

    Sollten Sie sich für die Meldung in elektronischer Form entscheiden, müssen Sie sich zunächst auf der T.O.M.-Plattform registrieren. Nach dem Erhalt der Zugangsdaten können Sie Ihre Publikationen online melden. Dabei sollten Sie die Registrierungsfrist der T.O.M.-Plattform bis 31.12.2024 beachten.

  • Derzeit können Bücher bis 3 Jahre rückwirkend gemeldet werden. Für Buch- und Fachbeiträge sowie Ergänzungslieferungen gilt eine Anmeldefrist von 2 Jahren.

  • Geben Sie in diesem Fall die Anzahl der Co-Autoren an. Ihre Beteiligung wird dann anteilig ausgeschüttet.

  • Die Nachauflagen von Werken, für die bereits eine Ausschüttung erfolgte, können ebenso gemeldet werden, insofern sie wesentlich neue Inhalte liefern und mindestens 10% neuen Text beinhalten.

  • Die Ausschüttungen finden jeweils Ende Juni/Anfang Juli eines jeden Jahres statt.

  • Die Zahlungen der VG WORT an Urheber und Verlage sind steuerpflichtig. Die Empfänger von Ausschüttungsbeträgen sind dazu verpflichtet, diese im Rahmen der Steuererklärung ordnungsgemäß anzugeben.

  • Das bisherige Verfahren wurde durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2016 komplett geändert. Bisher wurden sowohl die Verlage als auch die Urheber im gleichen Maße an den Ausschüttungen der VG Wort beteiligt. Nach der neuen Rechtsprechung stehen die gesetzlichen Vergütungsansprüche nur dem Urheber zu. Der Verlagsanteil, der bisher an den Verlag ausgeschüttet wurde, wird nun zusätzlich zum Autorenanteil an die Urheber ausgezahlt.

    Alternativ haben Sie die Möglichkeit, Ihren Verlag zu beteiligen, indem Sie der Verlagsbeteiligung zustimmen. Sollten Sie keinen Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort haben, können Sie dennoch Ihren Verlag an der Ausschüttung der VG Wort beteiligen, indem Sie eine Abtretungsvereinbarung mit dem Verlag schließen.

  • Sie können Ihren Verlag jederzeit beteiligen. Sie haben dazu zwei Möglichkeiten:

    1. Es handelt sich um eine neue Publikation, die noch nicht gemeldet wurde
      Bei Online-Meldung Ihrer Publikation über das Internetportal „T.O.M.“ erscheint eine Auswahlmaske, in der entweder „Ich stimme einer Verlagsbeteiligung zu“ oder „Ich stimme einer Verlagsbeteiligung nicht zu“ gewählt werden kann.

      Wenn Sie die Meldung Ihrer Publikation in Papierform abgeben, haben Sie die Möglichkeit, durch Ankreuzen der Auswahlkästchen: „Ich stimme einer Verlagsbeteiligung zu“ oder „Ich stimme einer Verlagsbeteiligung nicht zu“ Ihre Zustimmung äußern.

      Bitte beachten Sie: Sollten Sie hierzu keine Auswahl treffen, so wird der Verlag an der Ausschüttung nicht beteiligt.
    2. Sie möchten Ihren Verlag rückwirkend, für bereits gemeldete Werke an der Ausschüttung beteiligen
      Urheber, die ihre Meldung für die Hauptausschüttung 2018 bereits abgegeben haben, können einer Verlagsbeteiligung auch im Nachhinein noch zustimmen. Dazu können im Portal „T.O.M.“ die gemeldeten Werke unter dem Menüpunkt „Recherche in eigenen Meldungen“ eingesehen werden. Für jedes Werk kann individuell ausgewählt werden, ob eine Zustimmung erteilt wird.

      Sollten Sie Ihre Meldungen in Papierform abgegeben haben, so können Sie die nachträgliche Zustimmung zur Verlagsbeteiligung durch Rücksendung eines Formulars erklären. Dieses steht unter Zustimmung zur Verlagsbeteiligung zum Ausdrucken bereit.
  • Wenn Sie keinen Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort abgeschlossen haben, können Sie Ihren Verlag durch eine Abtretungsvereinbarung die Möglichkeit geben, den Verlagsanteil bei der VG Wort zu beantragen. Diese sollte Ihrem Verlag bis spätestens 31.12.2024 per Mail oder in Papierform vorliegen.

    Bitte beachten Sie: Sollten Sie zu einem späteren Zeitpunkt die Absicht haben, einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort abzuschließen, können Sie die Verteilung der Ausschüttung jederzeit neu regeln. Durch die Abtretung entstehen Ihnen also keinerlei Nachteile. Weitere Informationen.

  • Die VG Wort Webseite bietet Ihnen ein breites Spektrum an Informationen. Kontaktdaten der VG Wort.

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