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Der Beruf des Kranführers ist in Deutschland kein Ausbildungsberuf. Obwohl in tausenden Betrieben ohne den Kranführer nichts läuft und beispielsweise in Stahlwerken, im Container-Umschlag oder Hafenbetrieb dem Kranführer Millionenwerte anvertraut werden, wird noch häufig nach einer simplen Unterweisung ein Mitarbeiter als Kranführer eingesetzt.
Mit dem Kranführerausweis wird bescheinigt, welche theoretischen Ausbildungsinhalte und praktische Übungen vermittelt wurden, die sich bevorzugt an der Richtlinie VDI 2194 Blatt 2 orientieren.
Die Bescheinigung gilt insbesondere für: