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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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Dieser europäische Norm-Entwurf legt die Kriterien für die Systemzulassung und die Typprüfung eines Gleitschutzsystems fest. Er legt auch die Kriterien für die Implementierung eines Gleitschutzes bei spezifischen Fahrzeuganwendungen und spezifischen Betriebsbedingungen sowie die Anforderungen an eine Rollüberwachung fest. Dies beinhaltet Ausführung, Erprobung und den Qualitätsnachweis der Gleitschutz- und Rollüberwachungssysteme und ihrer Komponenten. Es ist nicht beabsichtigt, dass dieser europäische Norm-Entwurf dafür genutzt wird, um die Bremsleistung eines mit Gleitschutz ausgerüsteten Zuges unter allen Umweltbedingungen festzulegen. Züge, die mit Gleitschutzsystemen ausgerüstet sind, können Einzelfahrzeuge, lokbespannte Züge, Hochgeschwindigkeitszüge, Triebzüge, Nahverkehrszüge, Stadtbahnfahrzeuge, Straßenbahnen jeder Spurweite und so weiter sein. Dieser europäische Norm-Entwurf gilt nicht für Fahrzeuge mit Gummibereifung oder mit hydraulischen Bremsen ausgerüstete Fahrzeuge. Diese Züge sind mit Reibungsbremsen ausgerüstet und dürfen auch mit zusätzlichen Bremssystemen (zum Beispiel dynamischen Bremsen), kraftschlussunabhängigen Bremsen sowie Systemen zur Verbesserung des Kraftschlusses (zum Beispiel Besandungsanlagen) ausgerüstet sein. Sind Fahrzeuge mit einem Gleitschutz entsprechend diesem Norm-Entwurf ausgerüstet und geprüft, wird dies als hinreichende Maßnahme angesehen, niedrigen Kraftschluss zu bewältigen. Jeder Hersteller ist dafür verantwortlich alle notwendigen Schritte zu veranlassen, um eine Entwicklung und Fertigung in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik sicherzustellen.
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 15595:2019-03 .
Gegenüber DIN EN 15595:2011-07 und DIN EN 15595 Berichtigung 1:2013-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Aktualisierung der normativen Verweisungen; b) Abschnitt 3 wurde überarbeitet und in den Abschnitt 3 "Begriffe" und den Abschnitt 4 "Symbole und Abkürzungen" aufgeteilt; c) Abschnitt 4 wurde überarbeitet und in Abschnitt 5 umbenannt; d) Abschnitt 5 wurde überarbeitet und in den neuen Abschnitt 6 "Spektrum der Prüfungen" integriert; e) Abschnitt 6 wurde überarbeitet und in den Abschnitt 7 "Prüfverfahren" und den Abschnitt 8 "Auswertung der Prüfung" aufgeteilt; f) Abschnitt 7 wurde überarbeitet und in Abschnitt 9 umbenannt; g) Abschnitte 8 und 9 wurden überarbeitet und in den neuen Abschnitt 10 "Routineprüfung und Inspektion" integriert; h) Abschnitt 10 wurde überarbeitet und in Abschnitt 11 umbenannt; i) der neue normative Anhang A "Tabellen, die die Anforderungen an den Gleitschutz/die Rollüberwachung mit den Prüfungen und Prüfkriterien verknüpfen" wurde eingefügt; j) Anhang A wurde überarbeitet und in Anhang B umbenannt; k) Anhang B wurde überarbeitet und in Anhang C umbenannt; l) Anhang C wurde überarbeitet und in Anhang D umbenannt; m) Anhang D wurde überarbeitet und in Anhang E umbenannt; n) der neue informative Anhang F "Betriebsüberwachung" wurde eingefügt; o) der neue informative Anhang G "Berechnungen des Anhaltewegs" wurde eingefügt; p) der neue informative Anhang H "Beispiele für die Verwendung der Anhaltewegformel (G.1) und Prüfverfahren - Beispiele für die Berechnung des Anhaltewegs" wurde eingefügt; q) der neue informative Anhang I "Bremskonfigurationen" wurde eingefügt.
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