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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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Dieser europäische Norm-Entwurf beschreibt drei Verfahren zur Bestimmung der Mahlfeinheit von Zement. Das Siebverfahren dient nur dem Nachweis von groben Zementpartikeln. Dieses Prüfverfahren eignet sich in erster Linie für die Kontrolle und Steuerung des Herstellungsprozesses. Mit dem Luftstrahl-Siebverfahren wird der Siebrückstand ermittelt. Das Verfahren eignet sich für Partikel, die im Wesentlichen ein 2,0-mm-Prüfsieb passieren, und darf zur Bestimmung der Korngrößenverteilung von Agglomeraten sehr feiner Partikel verwendet werden. Bei Anwendung des Verfahrens dürfen Prüfsiebe mit verschiedenen Maschenweiten, zum Beispiel 63 µm und 90 µm, verwendet werden. Mit dem Luftdurchlässigkeitsverfahren (nach Blaine) wird die spezifische Oberfläche (massenbezogene Oberfläche) im Vergleich zur Oberfläche einer Referenzprobe gemessen. Die Bestimmung der spezifischen Oberfläche dient in erster Linie der Kontrolle der Gleichmäßigkeit des Mahlprozesses in einem Werk. Eine Beurteilung der Gebrauchseigenschaften des Zements ist hiermit nur in begrenztem Umfang möglich. Die Verfahren sind für alle in EN 197 definierten Zemente anwendbar. Gegenüber DIN EN 196-6:2010-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: - Die Bestimmung des Volumens des Zementbettes anhand des Quecksilbervolumens wurde gestrichen; - Aufnahme von neuen Angaben zur Wiederholstandardabweichung und zur Vergleichstandardabweichung in 4.10. Dieses Dokument (prEN 196-6:2017) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 51 "Zement und Baukalk" erarbeitet, dessen Sekretariat von NBN (Belgien) gehalten wird. Das zuständige deutsche Gremium ist der Arbeitsausschuss NA 005-07-13 AA "Zement (SpA zu Teilbereichen von CEN/TC 51 und ISO/TC 74)" im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau).
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 196-6:2019-03 .
Gegenüber DIN EN 196-6:2010-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Die Bestimmung des Volumens des Zementbettes anhand des Quecksilbervolumens wurde gestrichen; b) Aufnahme von neuen Angaben zur Wiederholstandardabweichung und zur Vergleichstandardabweichung in 4.10.