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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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Der vorliegende Teil von ISO 14064 legt Grundsätze und Anforderungen fest und stellt eine Anleitung für diejenigen zur Verfügung, die die Validierung und/oder Verifizierung von Erklärungen über Treibhausgase (THG) durchführen oder leiten. Er kann auf die quantitative Bestimmung auf der Ebene einer Organisation oder eines Klimaschutzprojektes, einschließlich der nach ISO 14064-1 oder ISO 14064-2 durchgeführten quantitativen Bestimmung, Überwachung und Berichterstattung von Treibhausgasen, angewendet werden. Dieser Teil von ISO 14064 legt die Anforderungen an die Auswahl von Validierern/Verifizierern von Treibhausgasen, die Festlegung des Grades an Sicherheit, Zielsetzungen, Kriterien und des Geltungsbereichs, die Bestimmung des Validierungs-/Verifizierungsansatzes, die Beurteilung von treibhausgasbezogenen Daten, Informationen, Informationssystemen und Kontrollen, die Bewertung von Erklärungen über Treibhausgase und die Erstellung von Validierungs-/Verifizierungserklärungen fest. ISO 14064 ist gegenüber Klimaschutzprogrammen neutral. Wenn ein Klimaschutzprogramm anwendbar ist, gelten die Anforderungen dieses Klimaschutzprogramms ergänzend zu den Anforderungen von ISO 14064. Dieses Dokument wurde vom Technischen Komitee ISO/TC 207 "Environmental Management" erarbeitet, dessen Sekretariat von SCC (Kanada) gehalten wird. Das zuständige deutsche Gremium ist der Arbeitsausschuss NA 172-00-08 AA "Management von Treibhausgasemissionen" im DIN-Normenausschuss Grundlagen des Umweltschutzes (NAGUS).
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN ISO 14064-3:2020-05 .
Gegenüber DIN EN ISO 14064-3:2012-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Struktur des Dokumentes wurde geändert; die Themen Verifizierung und Validierung werden nicht mehr parallel behandelt, sondern aufgrund der unterschiedlichen Prozesse nacheinander; b) die Bedeutung der Begriffe Erklärung (en: assertion) und Erklärung (en: statement) wurde geändert und der Begriff "Meinung" (en: opinion) wird neu verwendet; c) ein neuer Abschnitt 7 zum Thema Validierung wurde eingeführt; d) der normative Anhang A legt Anforderungen für Verifizierer fest, die Verpflichtungen mit einem begrenzten Grad an Sicherheit annehmen; e) im informativen Anhang C wurde ein neuer Prozess zu vereinbarten Verfahren (en: Agreed-upon procedures, AUP) eingeführt; f) im informativen Anhang D wird eine Anleitung zum Umgang mit Erklärungen zu Verpflichtungen gegeben, die sowohl das Thema Validierung als auch das Thema Verifizierung beinhalten; g) die Norm wurde redaktionell überarbeitet.