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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]

DIN 10527:2011-11

Lebensmittelhygiene - Abgabe von leicht verderblichen Lebensmitteln aus Verkaufsautomaten - Hygieneanforderungen

Englischer Titel
Food hygiene - Sale of perishable foodstuffs from vending machines - Hygiene requirements
Ausgabedatum
2011-11
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
10

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Ausgabedatum
2011-11
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
10
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/1812331

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Einführungsbeitrag

Leicht verderbliche Lebensmittel werden sehr oft in Selbstbedienung über Verkaufsautomaten angeboten. Diese Angebotsform kommt dem Wunsch des Verbrauchers entgegen, sich trotz knapp bemessener Zeit und sozusagen auf Knopfdruck mit der nötigen Reiseverpflegung zu versorgen. Verkaufsautomaten sind deshalb auf Bahnhöfen, Flughäfen und Autobahnraststätten besonders häufig anzutreffen. Bei dieser Form des Inverkehrbringens leicht verderblicher Lebensmittel ist ganz besonderer Wert auf die Einhaltung der Hygieneanforderungen zu legen, da in der Regel keine Betreuung durch entsprechendes Verkaufspersonal erfolgt und das Gerät über einen längeren Zeitraum ohne Kontrolle sicher funktionieren muss.
In der vorliegenden Norm sind die Hygieneanforderungen festgelegt, die für diese spezielle Verkaufsform die Voraussetzungen schaffen, leicht verderbliche Lebensmittel in Übereinstimmung mit den lebensmittelhygienischen Vorschriften in den Verkehr zu bringen. Sie enthält allgemeine Anforderungen an den Betrieb, die Reinigung und die Desinfektion der Geräte sowie spezielle Anforderungen an die Kühlung und Lagerung der Produkte. Es ist festgelegt, dass die Geräte über eine Automatik verfügen, die bei Ausfall der Kühlung für eine zwangsweise Geräteabschaltung sorgt. Damit wird vermieden, dass aus defekten Geräten weiter Lebensmittel abgegeben werden, die nicht hinreichend gekühlt wurden. In einem normativen Anhang sind Festlegungen für die Aufstellung, den Betrieb und die durchzuführenden Eigenkontrollen von Verkaufsautomaten angegeben. Mit der sachgerechten Umsetzung dieser Festlegungen wird eine einwandfreie Beschaffenheit der Lebensmittel bis zur Abgabe an den Verbraucher sichergestellt. Die Überarbeitung der DIN 10527:2004 wurde beschlossen, da die rechtlichen Grundlagen auf dem Gebiet der Lebensmittelhygiene europäisch harmonisiert worden sind und deshalb eine entsprechende Anpassung der enthaltenen Verweisungen erforderlich war. Weiterhin erfolgte die Überarbeitung und Ergänzung der Definitionen und die Präzisierung einiger Abschnitte. Die Anforderungen an Eigenkontrollen wurden dahingehend überarbeitet, dass diese nicht nur empfohlen werden, sondern verbindlich durchzuführen und schriftlich zu dokumentieren sind.
Die vorliegende Norm wurde vom Arbeitskreis NA 057-02-01-01 AK "Abgabe von leicht verderblichen Lebensmitteln aus Verkaufsautomaten" im Normenausschuss Lebensmittel und landwirtschaftliche Produkte (NAL) erarbeitet.

Inhaltsverzeichnis
ICS
55.230, 67.020
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/1812331
Ersatzvermerk

Dieses Dokument ersetzt DIN 10527:2004-04 .

Dokument wurde ersetzt durch DIN 10527:2024-01 .

Änderungsvermerk

Gegenüber DIN 10527:2004-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Verweisungen auf nationale Verordnungen an die neuen Europäischen Rechtsgrundlagen zur Lebensmittelhygiene angepasst und Bezug zur Hackfleischverordnung gestrichen; b) Heißgetränkebereiter aus dem Anwendungsbereich ausgenommen, da für diese Geräte DIN 10531 gilt; c) Definition des Begriffs "Desinfektion" entsprechend DIN 10516 geändert; d) Definition des Begriffs "Totraum" aufgenommen; e) in 4.2 die Empfehlung aufgenommen, die Produkte umhüllt anzubieten; f) Beispiele für leicht verderbliche Lebensmittel in 4.2 in Produktgruppen zusammengefasst; g) in 4.2 pH-Wertgrenze von unter 4,6 in unter 4,2 geändert und Anforderung an die Wasseraktivität gestrichen; h) Anforderungen an Eigenkontrollen des Betreibers in 4.4.2 verbindlicher formuliert (vorher "sollte", jetzt "muss") und Anforderung zur Dokumentation aufgenommen; i) normative Verweisungen und Literaturhinweise aktualisiert; j) editoriell überarbeitet und an die derzeit gültigen Gestaltungsregeln angepasst.

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