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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]

DIN 820-4:2010-07

Normungsarbeit - Teil 4: Geschäftsgang

Englischer Titel
Standardization - Part 4: Working procedure
Ausgabedatum
2010-07
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
19

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Deutsch
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Einführungsbeitrag

Für diese Grundnorm ist das Gremium NA 173-00-01 AA "Normungsgrundsätze" im DIN zuständig. Die DIN 820-4 "Normungsarbeit - Teil 4: Geschäftsgang" wurde im NA 173-00-01 AA "Normungsgrundsätze (ANG)" erarbeitet. Der beschriebene Geschäftsgang wendet sich an Normungsexperten und gilt für die Normungsarbeit der Organe des DIN Deutsches Institut für Normung e. V. (im Folgenden DIN genannt). Darüber hinaus ist er für die innerbetriebliche Normung sinngemäß anwendbar. Der Geschäftsgang nationaler Norm-Projekte ist gegenüber DIN 820-4:2000-01 unverändert im Abschnitt 4 wiedergegeben. Der Geschäftsgang der europäischen und der internationalen Normungsarbeit ist in den entsprechenden Verfahrensregeln von CEN, CENELEC und ETSI sowie ISO und IEC geregelt (siehe Literaturhinweise). Gegenüber DIN 820-4:2000-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) "Normenprüfstelle (NP)" und "Innere Prüfstelle (IP)" durch die Nachfolgeeinheit "Prozessqualität und Prüfung (PQ)" ersetzt; b) normative Verweisungen aktualisiert, DIN 820-1, DIN 820-11, DIN 820-12, DIN 820-120 gestrichen und in Literaturhinweise aufgenommen; c) Abschnitt 3 "Begriffe" aufgenommen und diesbezüglich auf die Begriffe nach DIN 820-3 und DIN EN 45020 verwiesen; d) Abschnitt "Behandeln im Präsidium und der Normenprüfstelle" (früher 3.4.4) für den Norm-Entwurf ersetzt durch 4.4.1.4 "Behandeln in der Einheit Prozessqualität und Prüfung (PQ)"; e) Form der Druckfreigabe dem Obmann freigestellt; f) Literaturhinweise aktualisiert; g) Registriernummer für Norm-Vorlagen ersatzlos gestrichen; h) Separate Zählnummern für Manuskripte für Norm-Entwürfe gestrichen; i) Festlegungen für vorläufige Norm-Projekte aufgenommen; j) Widerspruch gegen die Ablehnung eines Normungsantrages muss zunächst beim Beirat des Normenausschusses eingelegt werden (4.1.2.4); k) Stellungnahmen sollten in elektronischer Form eingereicht werden (4.4.1.2); l) Stellungnehmende müssen zur Beratung eingeladen werden (4.4.1.5); m) Verfolgung des Arbeitsfortschrittes durch PD aufgenommen (4.7); n) Beiblätter, DIN-Fachberichte und Übersetzungen von DIN-Normen als Sonderfälle (Abschnitt 6) ergänzt; o) Festlegungen für die Veröffentlichungen von Vornorm und Fachbericht als Spezifikation aufgenommen (6.1); p) Abschnitt zur Veröffentlichung von Normen und Norm-Entwürfen in elektronischer Form eingefügt (6.6); q) Aussagen zu Patenten und gewerblichen Schutzrechten ergänzt (Abschnitt 9); r) Aussagen zur Anwendung zurückgezogener Normen erweitert (Abschnitt 11); s) Vorgänge bei europäischen und internationalen Norm-Projekten festgelegt; t) Benennung "Kurzverfahren" ersetzt durch "Manuskriptverfahren".

Inhaltsverzeichnis
ICS
01.120
Ersatzvermerk

Dieses Dokument ersetzt DIN 820-4:2000-01 .

Dokument wurde ersetzt durch DIN 820-4:2014-06 .

Änderungsvermerk

Gegenüber DIN 820-4:2000-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) "Normenprüfstelle (NP)" und "Innere Prüfstelle (IP)" durch die Nachfolgeeinheit "Prozessqualität und Prüfung (PQ)" ersetzt; b) normative Verweisungen aktualisiert, DIN 820-1, DIN 820-11, DIN 820-12, DIN 820-120 gestrichen und in Literaturhinweise aufgenommen; c) Abschnitt 3 "Begriffe" aufgenommen und diesbezüglich auf die Begriffe nach DIN 820-3 und DIN EN 45020 verwiesen; d) Benennung "Kurzverfahren" ersetzt durch "Manuskriptverfahren" e) Abschnitt "Behandeln im Präsidium und in der Normenprüfstelle" (früher 3.4.4) für den Norm-Entwurf ersetzt durch 4.4.1.4 "Behandeln in der Einheit Prozessqualität und Prüfung (PQ)"; f) Form der Druckfreigabe dem Obmann freigestellt; g) Literaturhinweise aktualisiert; h) Registriernummer für Norm-Vorlagen ersatzlos gestrichen; i) separate Zählnummern für Manuskripte für Norm-Entwürfe gestrichen; j) Festlegungen für vorläufige Norm-Projekte aufgenommen; k) Widerspruch gegen die Ablehnung eines Normungsantrages muss zunächst beim Beirat des Normenausschusses eingelegt werden (4.1.2.4); l) Stellungnahmen sollten in elektronischer Form eingereicht werden (4.4.1.2); m) Stellungnehmende müssen zur Beratung eingeladen werden (4.4.1.5); n) Verfolgung des Arbeitsfortschrittes durch PD aufgenommen (4.7); o) Beiblätter, DIN-Fachberichte und Übersetzungen von DIN-Normen als Sonderfälle (Abschnitt 6) ergänzt; p) Festlegungen für die Veröffentlichungen von Vornorm und Fachbericht als Spezifikation aufgenommen (6.1); q) Abschnitt zur Veröffentlichung von Normen und Norm-Entwürfen in elektronischer Form eingefügt (6.6); r) Aussagen zu Patenten und gewerblichen Schutzrechten ergänzt (Abschnitt 9); s) Aussagen zur Anwendung zurückgezogener Normen erweitert (Abschnitt 11); t) Vorgänge bei europäischen und internationalen Norm-Projekten festgelegt.

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