Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
es ist soweit:
Aus dem Beuth Verlag ist DIN Media geworden.
Mehr über unsere Umbenennung und die (Hinter)Gründe erfahren Sie hier.
Um unsere neue Website problemlos nutzen zu können, würden wir Sie bitten, Ihren Browser-Cache zu leeren.
Herzliche Grüße
DIN Media
Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
Mit der Neufassung DIN EN 13869 wurden der Anwendungsbereich präzisiert und die Definition "Feuerzeug" überarbeitet. Des Weiteren wurden der Begriff "Feuerzeug mit Unterhaltungseffekt" in "Kinder ansprechendes Feuerzeug" geändert und der Begriff "Hersteller" präzisiert. Zudem wurde der Abschnitt 6 "Prüfbericht" vollständig überarbeitet. Die Norm wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 355 "Feuerzeuge" (Sekretariat: AFNOR, Frankreich) des Europäischen Komitees für Normung (CEN) ausgearbeitet. Das zuständige deutsche Gremium ist der Arbeitsausschuss 9 "Feuerzeuge" im NAEBM.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 13869:2011-09 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 13869:2016-12 .
Korrekturinformation: Berichtigtes Dokument: Bezieher des Vorgängerdokuments DIN EN 13869:2011-09 erhalten eine kostenfreie Ersatzlieferung .
Gegenüber DIN EN 13869:2002-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) der Anwendungsbereich wurde präzisiert, b) die normativen Verweisungen wurden aktualisiert, c) die definition 3.1 "Feuerzeug" wurde überarbeitet, d) der Begriff "Feuerzeug mit Unterhaltungseffekt" wurde in "Kinder ansprechendes Feuerzeug" geändert, e) die Definition zu 3.4 wurde präzisiert, dabei wurde es in der deutschen Fassung notwendig, den Begriff "Hersteller" in "Produzent" zu ändern, f) in 5.4.4 wurde "Toleranzwerte" durch "Komponenten" ersetzt, g) der Abschnitt 6 "Prüfbericht" wurde vollständig überarbeitet. Gegenüber DIN EN 13869:2011-09 wurde folgende Korrektur vorgenommen: a) im Unterabschnitt 5.2.1 wurde der bisherige 2. Absatz mit dem 1. Absatz zusammengeführt und ein neuer 2. Absatz hinzugefügt.