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Technische Regel Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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Abbruch und Rückbau fachgerecht und rechtssicher planen und vornehmen
In dieser Richtlinie sind Verfahren und Beurteilungsgrundlagen festgelegt, die bei der Planung und Durchführung des Abbruchs von Bauwerken und technischen Anlagen zur Anwendung kommen. VDI 6210 Blatt 2 beschreibt den diesbezüglichen aktuellen Stand der Technik. Damit wendet sie sich unter anderem auch an Facility Manager, insbesondere im Bereich des technischen Gebäudemanagements, vor allem in den Lebenszyklusphasen „Betrieb und Nutzung“ und „Umbau/Sanierung“ gemäß GEF-MA 100.
Anwendungsbereich
Unter den Begriffen „Abbruch“ und „Rückbau“ werden alle Arbeiten an technischen Anlagen erfasst, die im Zusammenhang mit der Demontage oder dem Austausch einzelner Komponenten von Anlagen stehen. Folgende Anlagengruppen sind Gegenstand dieser Richtlinie:
Der Abbruch und Rückbau beinhaltet auch Arbeiten im Rahmen von Instandhaltungen, darunter vor allem Wartung, Instandsetzung, Erneuerung, Sanierungen und Modernisierung. Siehe in diesem Zusammenhang auch GEFMA 100; GEFMA 200; DIN 32736; DIN 31051.
VDI 6210 Blatt 2 ist gültig für das Planen, Durchführen und Nachbereiten solcher Arbeiten. Sie gilt auch für das Ausbauen, Bereitstellen und Konditionieren, sowie für das Umschlagen der dabei anfallenden Materialien und Abfälle. Darüber hinaus bestimmt sie die Anforderungen an die Wiederverwendung dieser Materialien, und die Bedingungen für die Verwertung oder Beseitigung von entsprechenden Abfällen.
Nicht Bestandteil dieser Richtlinie ist die Entsorgung selbst. Sie gilt auch nicht für Anlagen, die dem Atomrecht unterliegen.
Eine Liste der aktuell verfügbaren Blätter dieser Richtlinienreihe ist im Internet abrufbar unter www.vdi.de/6210.
Aus dem Inhalt
Titel: Abbruch von baulichen und technischen Anlagen – Arbeiten an technischen Anlagen
Dokumentart: VDI-Richtlinie
Ausgabedatum 2018-10
Originalsprache: Deutsch/Englisch
Dokument wurde ersetzt durch VDI 6210 Blatt 2:2020-03 .