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Wirtschaftliche Bewertung energiebezogener Investitionen nach DIN EN 17463 (VALERI)

Die DIN EN 17463 (VALERI) enthält standardisierte Berechnungsmethoden, mit denen sich die Wirtschaftlichkeit möglicher Maßnahmen zur Energieeinsparung ermitteln lässt. Da mehrere Gesetze und Verordnungen (zum Beispiel EnEfG und EnSimiMaV) auf diese Norm verweisen, empfiehlt es sich für viele Unternehmen, sich mit diesen Berechnungen zu beschäftigen.

Prof. Dr. Ulrich Nissen lehrt Controlling und Energiemanagement an der Hochschule Niederrhein. Er ist Mitverfasser der Norm und beantwortet die wichtigsten Fragen zur DIN EN 17463.


Zwei Energie-Ingenieure im Kontrollraum eines Betriebs


  • Das Sektorforum Energiemanagement (SFEM) ist eine Beratungs- und Koordinationskommission für Politik und strategische Angelegenheiten auf europäischer Normungsebene (CEN und CENELEC). Dort wurde Anfang 2017 berichtet, dass vor allem Finanzinstitutionen Bedarf nach einer Standardisierung der wirtschaftlichen Bewertung von Energieeffizienzverbesserungsmaßnahmen haben.

    Es entstand die Idee, ein entsprechendes Normungsprojekt einzuleiten, das schließlich von der deutschen (DIN-) Delegation angenommen, initiiert und im Anschluss auch geleitet wurde. Dieses Normungsprojekt führte zu der europäischen Norm DIN EN 17463:2021 – Bewertung von energiebezogenen Investitionen, im Originaltext: „Valuation of energy related Investments“ (VALERI). In der deutschsprachigen Fassung wurde die Norm im Dezember 2021 veröffentlicht.

  • Es handelt sich dabei um eine „normative“ Norm (im Gegensatz zum Typ der „informativen“ Norm). Das bedeutet: In ihr sind überprüfbare Anforderungen festgelegt, deren Einhaltung (Konformität) verifiziert werden kann. Die Regeln sind daher mit den Modalverben „muss“ und „soll“ verfasst – im Gegensatz zu Begriffen wie „könnte“ oder „sollte“, die in informativen Normen (in der Regel Leitfäden) üblich sind. Durch die Einbindung in Rechtsakte hat die – normativ verfasste – DIN EN 17463 Rechtscharakter erlangt.

  • Die DIN EN 17463 soll einen Beitrag leisten, um wirtschaftlich vorteilhafte Energieeinsparpotenziale in Unternehmen aufzudecken und auszuschöpfen. Dass es viele solcher unentdeckten Potenziale gibt (und sie mit steigenden Energiepreisen zunehmen), ist eine Erkenntnis aus der „Energy Efficiency Gap“-Forschung. In zahlreichen Studien konnte nachgewiesen werden, dass die Potenziale häufig nicht entdeckt werden, weil es an einer nachvollziehbaren standardisierten Vorgehensweise der Bewertung solcher Maßnahmen mangelt. Die DIN EN 17463 beschreibt standardisierte Berechnungsmethoden und behebt damit diesen Mangel.

    • Carbon-Leakage-Verordnung – BECV
    • EU-ETS-Strompreiskompensations-Förderrichtlinien durch direkte Bezugnahme auf die BECV
    • Energiefinanzierungsgesetz – EnFG
    • Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSimiMaV
    • Energieeffizienzgesetz – EnEfG
    • Energiesteuergesetz – EnergieStG (Bezugnahme ergibt sich aus den Ausführungen in der Begründung zum Gesetz)
    • Stromsteuergesetz – StromStG (Bezugnahme ergibt sich aus den Ausführungen in der Begründung zum Gesetz)
    • Indirekt über die Verknüpfung mit der Energieaudit-Norm DIN EN 16247-1:2023 (in der die Anwendung der DIN EN 17463 empfohlen wird):
      • Klimaschutzinvestitionsprämiengesetz (KlimaInvPG) = Teil des Wachstumschancengesetzes
      • Energiedienstleistungsgesetz – EDL-G
  • Hier ist zu unterscheiden zwischen einer unmittelbaren und einer bedingten Verpflichtung zur Anwendung der DIN EN 17463. Eine unmittelbare Verpflichtung ergibt sich durch die EnSimiMaV und das EnEfG. Bei diesen Rechtsakten werden die Adressaten verpflichtet, Energieeffizienzmaßnahmen zu erarbeiten, hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Durchführbarkeit bzw. Wirtschaftlichkeit zu prüfen und – sofern wirtschaftlich bzw. wirtschaftlich durchführbar (unter bestimmten Vorgaben) – umzusetzen bzw. als Umsetzungsplan zu veröffentlichen. Betroffen sind alle Unternehmen mit einem Gesamtjahresendenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh (EnEfG) bzw. 10 GWh (EnSimiMaV).

    Eine weitere, aber nur bedingte Verpflichtung zur Anwendung der DIN EN 17463 ergibt sich, wenn ein Unternehmen Privilegien erhalten möchte, etwa bei der Strom- und der Energiesteuer (Spitzenausgleich), der Umlage von erneuerbaren Energien (Besondere Ausgleichsregelung) sowie bei der CO2-Bepreisung (BECV) bzw. dem europäischen CO2-Zertifikatehandel oder bei Investitionsprämien (KlimaInvPG). Bei diesen Rechtsakten ist die Anwendung der Norm notwendige Voraussetzung, um entsprechende Vergünstigungen zu erlangen. Betroffen sind somit Unternehmen, die diese Privilegien erhalten möchten.

Unser Angebot

Norm [AKTUELL] 2021-12

DIN EN 17463:2021-12
Bewertung von energiebezogenen Investitionen (VALERI); Deutsche Fassung EN 17463:2021

ab 141,20 EUR inkl. MwSt.

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Publikation DIN Media Praxis 2023-12

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Energiemanagement unter Berücksichtigung von ISO 50006

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