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Sichere Spielplätze und Spielgeräte: Risiken mindern, Rechtssicherheit schaffen

Wer Spielanlagen betreibt, ist für deren technische Sicherheit verantwortlich und haftet im Schadensfall, wenn die Vorschriften im Rahmen der Verkehrspflicht (§ 823 BGB) nicht beachtet wurden. Das gilt für den Einbau der Spielgeräte ebenso wie für ihren Zustand. Einzelheiten sind im Produktsicherungsgesetz (§ 4 ProdSG) ausgeführt. Rechtssicherheit bieten anerkannte Regeln der Technik, wie sie in den DIN-EN-Normen festgelegt sind.

Spielplätze sicher machen: Fragen und Antworten
Experte Jörg Rampke beantwortet die wichtigsten Fragen zu Spielplatz-sicherheit und stellt zentrale DIN-Normen vor.
Rechtliche Pflichten und Bestandsschutz
Gesetze definieren, wer für Spielplatzsicherheit verantwortlich ist. Auch für bereits bestehende Anlagen gibt es Mindestanforderungen.
Fallschutz, Fallhöhe und Stoßdämpfung
Kinder möchten beim Spielen gerne hoch hinaus. DIN EN 1176 und 1177 sorgen dafür, dass es dabei nicht zu Unfällen kommt.
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So werden Spielplätze sicher – die wichtigsten Fragen und Antworten

„Aus kleinen Spielhäuschen sind Paläste geworden“ – so fasst Jörg Rampke die Veränderungen der vergangenen Jahrzehnte zusammen. Im Interview erläutert der Fachmann für Spielplatzsicherheit, welche Sicherheitsanforderungen die Geräte erfüllen müssen.

Welche Regeln gibt es für die Sicherheit von Spielplätzen?

Für Spielplatzanlagen und Spielplatzgeräte im öffentlichen Bereich – dazu zählen übrigens auch alle Kinder- und Jugendeinrichtungen mit ihren Innen- und Außenbereichen – gilt die Norm DIN EN 1176 für Spielplatzgeräte. In dieser DIN-Norm ist etwa festgelegt, in welchem Turnus Wartungsarbeiten und Inspektionen auf einem Spielplatz ausgeführt werden sollen. In der Norm DIN EN 1176 werden zudem weitere DIN-Normen genannt, die bei der Planung einer Spielplatzanlage einbezogen werden.

Wer ist für Inspektion und Wartung verantwortlich?

Der Betreiber oder die Betreiberin einer Spielplatzanlage muss alles dafür tun, mögliche Gefahren abzuwenden, da er oder sie für die Verkehrssicherungspflicht der kompletten Spielplatzanlage verantwortlich ist. Das umfasst also auch Gefahren, die beispielsweise durch eine Beschädigung der Spielplatzgeräte entstehen können. Die regelmäßige Inspektion und Wartung, wie sie von Herstellenden der Spielplatzgeräte vorgesehen ist, in Abstimmung mit dem Turnus der DIN EN 1176, vermindert das Haftungsrisiko für Spielplatzbetreiber*innen.

Regelmäßige Inspektion und Wartung vermindern das Haftungsrisiko.

Gelten die Vorschriften nur für die Geräte?

Die umfangreiche Norm DIN EN 1176 gilt für Spielplatzgeräte und die umfangreichen sicherheitstechnischen Anforderungen einer Spielplatzanlage. Sie sind in Abstimmung mit weiteren DIN-Normen, zum Beispiel der DIN 18034 für Spielplätze und Freiräume zum Spielen, zu berücksichtigen.

In welchen Abständen sollten Kontrollen stattfinden?

Die Kontrollen sollten je nach Herstellerangabe in Abstimmung mit der DIN EN 1176-7 in regelmäßigen Abständen stattfinden. In der Regel umfasst das einmal wöchentlich eine visuelle Durchsicht und einmal im Quartal die operative Inspektion. Einmal im Jahr wird dann die große Jahreshauptinspektion durchgeführt, die vergleichbar ist mit der alle zwei Jahre wiederkehrenden Kfz-Hauptuntersuchung. Bei Spielplatzgeräten, die öfter benutzt werden, als es vielleicht von den Hersteller*innen vorgesehen ist, kann es erforderlich sein, diese auch öfter zu kontrollieren. Das gilt insbesondere für dynamische Spielplatzgeräte, zum Beispiel Seilbahnen.

Was passiert, wenn ein Schaden festgestellt wird?

Kleinere Schäden sollten gleich behoben werden. Auch der Austausch von Verschleißteilen sollte zügig erfolgen. Bei größeren Schäden, für die bestimmte Anbauteile gebraucht werden, muss das Spielplatzgerät bis zur Reparatur mit einem mindestens zwei Meter hohen Bauzaun sicher abgesperrt werden.

Wie können sich Hersteller*innen und Betreiber*innen gegen Schadensfolgen absichern?

Hersteller*innen lassen ihre Spielplatzgeräte vor Einreihung auf den Markt auf Herz und Nieren prüfen und zertifizieren. Mit Verkauf Ihrer Spielplatzgeräte übergeben sie den Betreiber*innen vor Inbetriebnahme des Spielplatzgerätes grundsätzlich eine Wartungs- und Inspektionsanleitung. Direkt nach der Installation des Spielplatzgerätes erfolgt eine Erstabnahme durch Prüfer*innen, die nach DIN 79161 zertifiziert sind. Deren Aufgabe ist es, festzustellen, ob alle sicherheitstechnischen Anforderungen eingehalten werden. Im Anschluss daran sind die Betreiber*innen gefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die regelmäßige Wartung und Inspektion, laut Hersteller*in und in Abstimmung mit der Norm DIN EN 1176, durchgeführt wird und sie somit ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen.

Welche Entwicklungen hat es in den vergangenen Jahren gegeben, und was erwarten Sie für die Zukunft?

In den vergangenen Jahren habe sich die Spielplatzgeräte enorm weiterentwickelt. Aus kleinen Spielhäuschen sind Paläste geworden. Spielplatzgeräte werden unter Einhaltung hoher Sicherheitsanforderungen hergestellt. In der Planung liegt der Schlüssel für eine dauerhaft gut funktionierende Spielplatzanlage. Nur mit der Berücksichtigung der Kostennote für die laufende Inspektion und Wartung einer Spielplatzanlage, einschließlich möglicher Verschleißteile, kann eine Spielplatzanlage dauerhaft gut und relativ schadensfrei funktionieren.

In der Planung liegt der Schlüssel für eine dauerhaft gut funktionierende Spielplatzanlage

Viele Normen sind im Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) gelistet. Was bedeutet das?

Es wird damit vermutet, dass die gesetzlichen Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit erfüllt sind. Das ist für mich persönlich gut und auch ausreichend. Sonst stellt sich in Bezug auf Spielplatzanlagen vielleicht irgendwann die Frage, „wie“ sich Kinder auf Spielplätzen bewegen „sollen“. Grundsätzlich wird es immer ein Unfallrestrisiko auf einer Spielplatzanlage geben. Kinder sollen Risiken einschätzen. Und das ist gut so. Aber Kinder können keine Unfallrisiken einschätzen, die durch beschädigte Spielplatzgeräte entstehen können.

Der Experte

  • Jörg Rampke ist geprüfter Sachverständiger für Spielplatzgeräte nach DIN EN 1176. Seit mehr als 30 Jahren ist der Fachmann aus Berlin auf Spielplätzen unterwegs. Mit seinem Team übernimmt er die Erstabnahme von Spielgeräten nach Montage und Aufbau sowie für die Jahreshauptinspektion. Auch Rechtsanwält*innen und Gerichte greifen aus seine Expertise zurück. Er ist Autor des Praxisratgebers „Spielplatzwartung heißt Spielplatzsicherheit".


Publikationen zu Spielplätzen und Spielgeräten

Publikation [VORBESTELLBAR] DIN Media Praxis 2024-09

Inklusive Spielplätze
Planung, Bau und Unterhalt - inklusive Best Practices

ab 63,20 EUR inkl. MwSt.

ab 59,07 EUR exkl. MwSt.

Publikation DIN Media Praxis 2023-11

Holzspielplätze
Planung, Schutz, Wartung und Schäden

ab 78,10 EUR inkl. MwSt.

ab 72,99 EUR exkl. MwSt.

Publikation DIN Media Kommentar 2023-08

Spielgeräte - Sicherheit auf Europas Spielplätzen
Erläuterungen in Bildern zu DIN EN 1176

ab 72,50 EUR inkl. MwSt.

ab 67,76 EUR exkl. MwSt.

Publikation DIN-Taschenbuch und DIN Media Kommentar 2023-08

Sichere Spielplätze und Spielplatzgeräte
Paket: Kommentar "Spielgeräte - Sicherheit auf Europas Spielplätzen" und DIN-Taschenbuch 105 "Spielplätze und Freizeitanlagen"

ab 300,50 EUR inkl. MwSt.

ab 280,84 EUR exkl. MwSt.

Publikation DIN-Taschenbuch 105 2021-02

Spielplätze und Freizeitanlagen

ab 238,00 EUR inkl. MwSt.

ab 222,43 EUR exkl. MwSt.

Publikation DIN Media Praxis 2021-06

Spielplatzsicherheit
Inspektion, Wartung, Unfallgefahren - Inklusive typischer Verschleiß, giftige Pflanzen, Gerichtsurteile, DIN-Norm & Gesetze

ab 58,00 EUR inkl. MwSt.

ab 54,21 EUR exkl. MwSt.

Rechtliche Pflichten und Bestandsschutz

Spätestens wenn ein Unfall passiert, stellt sich die Frage nach den Verantwortlichen. Gesetze definieren, wem die Rolle jeweils zukommt. Bereits bestehende Anlagen genießen zwar einen Bestandsschutz, doch auch für sie gibt es Mindestanforderungen.

Herstellung, Montage und Betrieb: Wer ist verantwortlich?

  • Spielplatzbetreiber*in
    Wer einen Spielplatz betreibt, ist dafür verantwortlich, dass die Spielplatzgeräte und auch die Einbausituation den Anforderungen der Norm entsprechen. Er oder sie muss dafür sorgen, dass die von der Norm geforderten regelmäßigen Inspektionen und Wartungen durchgeführt werden (Verkehrssicherungspflicht).
  • Spielgerätehersteller*in
    Das herstellende Unternehmen ist dazu verpflichtet, die Spielplatzgeräte, die es ausliefert, nach dem aktuellen Stand der Technik zu fertigen. Festgehalten ist dieser Stand in der Fassung der Spielplatzgeräte-Norm, die zum Zeitpunkt der Auslieferung gültig ist.
  • Monteur*innen
    Der Einbau der Spielplatzgeräte muss nach den Vorgaben der DIN EN 1176 erfolgen. Die Verantwortung hierfür tragen die Personen oder das Unternehmen, das die Montagearbeiten durchführt.

Bestandschutz und Spielplatzkontrolle

Die Neufassung einer Norm bringt zwangsläufig Verbesserungen – nicht überall, aber an manchen Details von Kinderspielgeräten. „Neue“ Konstruktionen machen frühere Konstruktionen zwangsläufig zu „alten“ Spielplatzgeräten.

Spielplatzgeräte werden wie andere technische Produkte am Stand der Normung und dem Wissensstand gemessen, die zur Zeit der Herstellung gültig waren. Das bedeutet, dass die unter Einhaltung der jeweils gültigen Norm gebauten Spielplatzgeräte „sicher waren und auch bleiben“. Zurzeit sind das die europaweit gültigen Normenreihen DIN EN 1176 (Spielplatzgeräte und Spielplatzböden) und die Einzelnorm DIN EN 1177 (Stoßdämpfende Spielplatzböden). Bis 1998 war die DIN 7926 (Kinderspielgeräte) maßgeblich. Eine rechtmäßig errichtete bauliche Anlage bleibt auch dann rechtmäßig, wenn die Anlage dem geänderten Recht nicht mehr entspricht. Juristisch wird dieser Tatbestand als „Bestandschutz“ bezeichnet.

Bei der Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften kommt es darauf an, welche Norm bei der Herstellung gültig war.

Bestandschutz gilt auch dann, wenn ein der Vorgängernorm entsprechendes Spielplatzgerät umgesetzt wird, also an einem anderen Standort eingebaut wird. Die Anforderungen an die Stoßdämpfung des Bodens im Verhältnis zur freien Fallhöhe, an den Freiraum und den Fallraum, richten sich dann aber nach den aktuell gültigen Normen. Der Bestandschutz ist somit eingeschränkt.

Eine differenziertere Situation ergibt sich in den Fällen, in denen bei Reparatur- und Wartungsarbeiten Teile eines Spielgerätes ersetzt werden müssen. Das bedeutet für Spielplatzgeräte, dass zum Beispiel beim Austausch von kompletten Leitern, kompletten Brüstungen in Spielgerätekombinationen, kompletten Hängebrücken oder Kletternetzen der aktuelle Stand der Technik herzustellen ist. Erfordert die Instandhaltung bzw. -setzung lediglich den Austausch von Ersatzteilen oder Ersatz einfacher Bauteile, ist die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes ausreichend.

Wer für Spielplatzsicherheit verantwortlich ist, muss also unter Umständen neben den aktuell gültigen Normen auch die historischen Normen im Blick behalten, die zum Zeitpunkt der Errichtung gültig waren. Eine einfache Möglichkeit bietet der Online-Dienst „Spielgeräte, Sport, Freizeitanlagen“. In dem darin enthaltenen Modul „Spielplätze und Spielplatzgeräte“, das sich auch einzeln abonnieren lässt, findet sich immer die aktuelle Fassung der relevanten Norm (zurzeit die DIN EN 1176-Reihe, DIN EN 1177 und weitere Normen, etwa zur Barrierefreiheit). Daneben bietet das Modul auch den Zugang zu historischen, also bereits zurückgezogenen Dokumenten. So ist im Fall von Umbauten, aber auch bei der Bewertung der Spielplatzgeräte im Zuge des Bestandschutzes immer die passende Norm zur Hand.


Fallschutz, Fallhöhe und Stoßdämpfung

Zum Schutz der Spielenden auf Spielplätzen müssen vor allen Dingen Maßnahmen getroffen werden, die folgende Unfallgefahren verhindern:

  • Berührung mit scharfen Kanten oder zu rauen Oberflächen,
  • Einklemmen von Gliedmaßen oder Bekleidungsstücken an oder zwischen festen oder beweglichen Teilen oder spitzen Winkeln in Bewegungsbereichen,
  • Abstürze aus der Höhe – denen mit einem optimalen Fallschutz vorgebeugt werden kann.

Aufgrund der Absturzgefahr ist besonders auf folgende Dinge beim Bau sowie der Wartung, Kontrolle und Prüfung von Spielplätzen und Spielplatzgeräten zu achten:

  • Begrenzung der freien Fallhöhe gemäß DIN EN 1176,
  • Einbau von Böden mit stoßdämpfenden Eigenschaften, abgestuft nach der möglichen Freien Fallhöhe,
  • Ausschluss von harten, scharfkantigen oder vorstehenden Konstruktionsteilen im Spiel- und denkbaren Fallbereich,
  • Beachtung normgerechter Absturzsicherungen

Fallschutz durch Regulierung der Freien Fallhöhe

Die Freie Fallhöhe (h) ist der größte lotrechte Abstand von der eindeutig beabsichtigten Körperunterstützung zur Aufprallfläche darunter. Sie wird durch die Benutzungsart bestimmt.

  • Bei stehender Benutzung ist die Freie Fallhöhe der Abstand zwischen Fußsohle und der darunterliegenden Fläche.
  • Bei sitzender Benutzung ist es der Abstand zwischen Sitzfläche und der Fläche darunter.
  • Bei hängender Benutzung ist es der Abstand zwischen Handgrifffläche und der darunterliegenden Fläche.
  • Bei hüpfender Benutzung ist die Freie Fallhöhe die Höhe der Sprungmatte über dem niedrigsten Punkt des Fallraums zzgl. 90 cm.

Dächer werden üblicherweise beim Fallschutz nicht in die Freie Fallhöhe mit einbezogen, wenn

  • sie kein Spielangebot enthalten;
  • keine Griffe oder Tritte angebracht werden;
  • Dachneigung oder Materialwahl des Spielgerätes nicht zum Beklettern animieren.

Quelle: Agde, G./Beltzig, G./Danner, F./Richter, J./Settelmeier, D./Strasser, S.: Spielgeräte – Sicherheit auf Europas Spielplätzen. Erläuterung in Bildern zu DIN EN 1176.
6. vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage. DIN Media, 2023.

In der DIN EN 1176-1:2017-12 heißt es dazu:

Die Bestimmung der freien Fallhöhe muss nach Tabelle 2 erfolgen, sofern nicht anders festgelegt. Die möglichen Bewegungen des Gerätes und des Nutzers müssen bei der Bestimmung der freien Fallhöhe berücksichtigt werden. Im Allgemeinen bedeutet dies, dass die größtmögliche Bewegung des Gerätes maßgebend sein muss.

Spezielle Anforderungen zur Freien Fallhöhe finden sich zudem in den entsprechenden Normenteilen der DIN EN 1176 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden

  • Teil 2 – Schaukeln
  • Teil 3 – Rutschen
  • Teil 4 – Seilbahnen
  • Teil 5 – Karussells
  • Teil 6 – Wippgeräte
  • Teil 10 – Vollständig umschlossene Spielgeräte
  • Teil 11 – Raumnetze

Optimaler Fallschutz durch Stoßdämpfende Spielplatzböden

DIN EN 1177:2018-03 legt die Prüfeinrichtung und die Verfahren für die Aufprallprüfung fest, mit denen die Stoßdämpfung von Böden durch Messung der beim Aufprall auftretenden Beschleunigung ermittelt werden kann.


ANMERKUNG Die in dieser Norm beschriebenen Prüfverfahren sind auch auf Aufprallflächen nach anderen Normen als jene über Spielplatzgeräte anwendbar, z. B. für Fitnessgeräte im Außenbereich oder für Parkoureinrichtungen.

In der DIN EN 1177 ist nur die Prüfsystematik für die Bewertung von stoßdämpfenden Materialien beschrieben. Daher ist dieser Normenteil nur für das Messen der kritischen Fallhöhe im Labor oder vor Ort auf dem Spielplatz von Bedeutung.

Alle Anforderungen an den Boden, die für die Planung und Realisierung der Spielplätze von Bedeutung sind, finden Sie in der DIN EN 1176-1.

Vorbeugung von Unfällen an Spielplatzgeräten durch Einhaltung des Fallraums

 Der Fallraum ist der Raum um, im oder am Spielplatzgerät, der während eines Falles von einem erhöhten Teil des Spielgerätes eingenommen werden kann. Der Fallraum beginnt ab der freien Fallhöhe. Er wird ab der Hauptfixierung an das Spielplatzgerät gemessen.

Bis 150 cm Fallhöhe beträgt die Länge der Aufprallfläche mindestens 150 cm und steigt dann mit der Fallhöhe an.

Ab 150 cm Fallhöhe gilt die Formel: x = 2/3 y + 0,5 m oder y = 1,5 x – 0,75 m, d. h. bei 200 cm Fallhöhe wird eine Länge der Aufprallfläche von mindestens 183 cm benötigt, bei 250 cm eine von 217 cm, bei 300 cm eine von 250 cm.

Unter 60 cm Fallhöhe gibt es keine Anforderungen an die stoßdämpfenden Eigenschaften des Spielplatzbodens, außer bei erzwungenen Bewegungen. Eine freie Fläche mit einer Mindestausdehnung von 150 cm muss um jedes Spielplatzgerät mit „erhöhten Teilen“ herum gegeben sein.

Quelle: Agde, G./Beltzig, G./Danner, F./Richter, J./Settelmeier, D./Strasser, S.: Spielgeräte – Sicherheit auf Europas Spielplätzen. Erläuterung in Bildern zu DIN EN 1176.
6. vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage. DIN Media, 2023.

Absturzsicherung auf Spielplätzen

 Geländer und Brüstungen an und auf Spielplatzgeräten dienen als Absturzsicherung und sind dadurch charakterisiert, dass die Spielenden nicht unter der Sicherung durchfallen können.

Anforderungen dazu finden sich in der DIN EN 1176-1, Abschnitt 4.2.4. Generell gilt:

  • für Fallhöhen ab 100 cm bis 200 cm sind Geländer erforderlich
  • für Fallhöhen ab 200 cm bis max. 300 cm sind Brüstungen (Absturzsicherungen) erforderlich.

Quelle: Agde, G./Beltzig, G./Danner, F./Richter, J./Settelmeier, D./Strasser, S.: Spielgeräte – Sicherheit auf Europas Spielplätzen. Erläuterung in Bildern zu DIN EN 1176.
6. vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage. DIN Media, 2023.


Normen zu Spielplätzen und Spielgeräten

Norm [AKTUELL] 2020-10

DIN 18034-1:2020-10
Spielplätze und Freiräume zum Spielen - Teil 1: Anforderungen für Planung, Bau und Betrieb

ab 77,90 EUR inkl. MwSt.

ab 72,80 EUR exkl. MwSt.

Norm [AKTUELL] 2014-12

DIN 18040-3:2014-12
Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum

ab 106,30 EUR inkl. MwSt.

ab 99,35 EUR exkl. MwSt.

Norm [AKTUELL] 2016-04

DIN 33942:2016-04
Barrierefreie Spielplatzgeräte - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren

ab 85,30 EUR inkl. MwSt.

ab 79,72 EUR exkl. MwSt.

Schwimmbadsicherheit: Informationen und Regelwerke

Damit bei den Badegästen Spiel und Sport im Vordergrund stehen können, müssen Betreiber für die Einhaltung der Sicherheitsauflagen sorgen. Wir haben die passenden Regelwerke. Jetzt informieren.

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